Einführung in den Tarifvertrag

Von der Zeiterfassung bis zur Lohnabrechnung – mit Bas geht es ganz einfach.

Arbeiten mit dem Tarifvertrag

Mit Bas können Sie ganz einfach die Zuschläge und Vergütungen für Ihre Mitarbeiter berechnen lassen. Sie folgen dabei diesem Prozess:

  • Stunden erfassen

    der Mitarbeiter erfasst seine geleisteten Stunden und Pausen selbst mit der App, und das Backoffice kontrolliert diese Stunden und ergänzt sie gegebenenfalls

  • Stunden genehmigen

    wenn die erfassten Stunden vollständig sind, müssen diese vom Backoffice genehmigt werden, damit sie verarbeitet werden können

  • Zuschläge und Vergütungen berechnen

    unter HRM > Tarifvertrag-Zuschläge und Vergütungen stehen alle Zuschläge und Vergütungen; diese werden auf Basis der eingestellten Regeln berechnet

Wenn Sie diesen Prozess durchlaufen haben, können Sie Stunden, Zuschläge und Vergütungen exportieren. Dies tun Sie mit der Export-Schaltfläche auf der rechten Seite des Bildschirms Tarifvertrag-Zuschläge und Vergütungen.

Diese Daten können Sie in Ihre Lohnabrechnungssoftware einlesen oder Sie können die Daten übernehmen.

Stellen Sie die Regeln selbst ein

Mit Bas können Sie die Regeln selbst einstellen. Sie können alle Regeln gemäß dem Tarifvertrag einrichten, aber Sie können auch die Art und Weise, wie Sie mit dem Tarifvertrag umgehen, in die Regeln aufnehmen.

So können Sie zum Beispiel eine Vergütung für Kaffeegeld mit Mitarbeitern verknüpfen, die standardmäßig Außendienst-Tätigkeiten ausführen, oder Sie können sie mit dem Typ der von den Mitarbeitern geleisteten Stunden verknüpfen.

Oder Sie berechnen Überstunden pro Tag, was von den Standard-Tarifvertragsregeln abweicht.

Sie können auch Regeln für bestimmte Mitarbeiter erstellen, wenn diese zum Beispiel auf Basis früherer Vereinbarungen Anspruch auf bestimmte Vergütungen haben.

Was Sie tun können

Stellen Sie die Regeln für Zuschläge selbst ein

Stellen Sie die Regeln für Vergütungen selbst ein

Erstellen Sie spezifische Merkmale für Mitarbeiter und verknüpfen Sie diese mit Tarifvertragsregeln

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